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Allgemeine Geschäftsbedingungen

André Häupl · unternehmensdigitalisierung.io · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Software-Entwicklung, KI-Lösungen, Prozessautomatisierung, Beratung und damit verbundene Dienstleistungen zwischen André Häupl, Steinpöhlstraße 1, 08412 Werdau (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind nicht Gegenstand dieser AGB.

(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss & Angebote

(1) Die Darstellung von Leistungen und Produkten auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erteilte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

§ 3 Leistungsumfang & Leistungsänderungen

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

(2) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen (Dienstvertrag). Bei Werkleistungen (z. B. einer abgrenzbaren Software-Erstellung) gilt das gesetzliche Werkvertragsrecht.

(3) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers werden, soweit dem Auftragnehmer zumutbar, berücksichtigt. Hieraus resultierende Mehraufwände und Terminverschiebungen werden gesondert vereinbart und vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich bereit.

(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit den erforderlichen Entscheidungsbefugnissen.

(3) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer angemessenen Verschiebung von Terminen sowie zur Vergütung von Mehraufwand führen.

§ 5 Termine & Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. ausgefallene Mitwirkung, Störungen bei Vorleistern) verlängern Fristen angemessen.

§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätzen.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, soweit eine solche anfällt.

(3) Bei längerfristigen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den vertraglich erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Übertragung der Rechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung.

(2) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das im Rahmen der Leistungserbringung erworbene Know-how, allgemeine Konzepte, Methoden und wiederverwendbare Programmbausteine (z. B. Bibliotheken, Frameworks) auch für andere Projekte zu nutzen.

(3) Eingesetzte Open-Source- bzw. Drittsoftware unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Urheber.

§ 8 Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben ist.

(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Eine bestimmte Beschaffenheit gilt nur als vereinbart, soweit sie ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde.

(3) Eine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Software oder für die Eignung für einen vom Auftraggeber nicht ausdrücklich genannten Zweck wird nicht übernommen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 10 Vertraulichkeit & Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Laufzeit & Kündigung

(1) Dienstverträge können von beiden Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 12 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Namens und ggf. des Logos als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis: Diese AGB sind eine sorgfältig erstellte, branchenübliche Vorlage für eine B2B-Software-/Digitalagentur. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen, sie vor dem verbindlichen Einsatz durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt auf Ihre konkrete Geschäftstätigkeit prüfen zu lassen.